01Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Leistungen von CodezWerk – Ivan Rodrigues da Silva, Seebleichestrasse 9a, 9404 Rorschacherberg, Schweiz, nachfolgend «CodezWerk», sofern sie vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und in den Vertrag einbezogen wurden.
Sie betreffen insbesondere die Entwicklung von Websites, Webanwendungen, Schnittstellen und Cloud-Lösungen sowie damit zusammenhängende Gestaltungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
02Angebot und Vertragsabschluss
Darstellungen auf dieser Website dienen der Information. Eine Kontaktanfrage ist unverbindlich und begründet noch keinen kostenpflichtigen Auftrag.
Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende Annahme eines Angebots oder einer Projektvereinbarung zustande, beispielsweise per E-Mail. Massgebend ist die vor Vertragsabschluss bereitgestellte und vereinbarte AGB-Fassung. Eine im Angebot genannte Gültigkeitsdauer ist massgebend. Leistungen, Vergütung und wesentliche Projektbedingungen werden vor Arbeitsbeginn vereinbart.
Geschäftskunden sind Personen oder Organisationen, die den Vertrag für ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit abschliessen. Privatkunden handeln für ihren persönlichen oder familiären Bedarf. Die tatsächliche Zweckbestimmung und zwingende gesetzliche Einordnung bleiben massgebend.
03Leistungsumfang und Änderungen
Massgeblich sind der vereinbarte Leistungsbeschrieb, die Projektziele und gegebenenfalls ein Pflichtenheft. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen wie laufender Betrieb, Hosting, Datenmigration, Wartung, Sicherheitsupdates oder Support sind nicht automatisch im Entwicklungsauftrag enthalten.
Ein bestimmter Umsatz, Suchmaschinenrang oder die Zulassung durch externe Plattformen wird ohne ausdrückliche Zusage nicht geschuldet. Rechts-, Steuer- und regulatorische Beratung gehören nicht zum üblichen Entwicklungsauftrag. Die Kundschaft lässt ihre rechtlichen Anforderungen bei Bedarf fachkundig prüfen und teilt sie mit. Ausdrücklich vereinbarte technische Umsetzungen und gesetzliche Pflichten von CodezWerk bleiben verbindlich.
Zusätzliche Wünsche und Änderungen werden hinsichtlich Aufwand, Kosten und Terminfolgen besprochen. Kostenpflichtige Erweiterungen werden erst nach Zustimmung der Kundschaft umgesetzt. Verbindliche Termine sind als solche zu vereinbaren.
04Mitwirkung der Kundschaft
Die Kundschaft stellt benötigte Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit und benennt eine zuständige Kontaktperson. Sie stellt sicher, dass bereitgestellte Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen und notwendige Berechtigungen vorliegen.
Verzögerungen durch ausstehende Mitwirkung können den Zeitplan verschieben. CodezWerk informiert über absehbare Auswirkungen. Zusätzlicher Aufwand wird nachvollziehbar ausgewiesen und nur nach entsprechender Vereinbarung berechnet.
05Vergütung und Zahlung
Preise, Währung, Abrechnungsart sowie allfällige Voraus- oder Teilzahlungen werden im Angebot oder Projektvertrag festgelegt. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zahlbar. Fremdkosten und wiederkehrende Gebühren werden vor ihrer kostenpflichtigen Beauftragung offengelegt.
Als Schätzung bezeichnete Aufwandsangaben sind keine Festpreise. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert CodezWerk rechtzeitig und holt vor zusätzlichem kostenpflichtigem Aufwand eine Zustimmung ein. Vereinbarte Festpreise bleiben für den vereinbarten Umfang verbindlich.
Mehrwertsteuer wird nur ausgewiesen und berechnet, soweit eine entsprechende Steuerpflicht besteht. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten werden die zu zahlenden Gesamtpreise einschliesslich zwingender Zuschläge angegeben.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Verzugszinsen. Vor einer verhältnismässigen Aussetzung weiterer Leistungen wegen ausstehender, fälliger Zahlungen wird die Kundschaft gemahnt und erhält eine angemessene Nachfrist mit Hinweis auf die Aussetzung. Gesetzliche Einreden bleiben unberührt. Kundendaten werden nicht als Druckmittel gelöscht oder zurückbehalten.
06Übergabe, Prüfung und Mängel
CodezWerk stellt die vereinbarten Ergebnisse vollständig und mit den erforderlichen Testzugängen zur Prüfung bereit. Festgestellte Abweichungen sind möglichst konkret mitzuteilen. Änderungen des vereinbarten Umfangs sind von Mängeln zu unterscheiden.
Für Geschäftskunden bei Werkleistungen: Die Prüffrist beträgt zehn Arbeitstage ab vollständiger Bereitstellung und Mitteilung der Abnahmebereitschaft. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von CodezWerk. Erfordert der Projektumfang nachvollziehbar mehr Zeit, wird die Frist angemessen verlängert. Erfolgt weder eine Abnahme noch eine begründete Meldung wesentlicher Mängel, setzt CodezWerk in Textform eine weitere Frist von mindestens fünf Arbeitstagen und weist ausdrücklich auf die folgende Wirkung hin: Erst nach deren ungenutztem Ablauf gilt das Werk als abgenommen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; ihre Behebung bleibt geschuldet. Rechte wegen rechtzeitig gemeldeter sowie bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbarer Mängel bleiben vorbehalten. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung entsprechend den gesetzlichen Rügepflichten mitzuteilen.
Bei behebbaren Mängeln geben Geschäftskunden CodezWerk zunächst angemessene Gelegenheit zur unentgeltlichen Nachbesserung. Nach deren Scheitern, Verweigerung oder Unzumutbarkeit bleiben die weiteren gesetzlichen Rechte bestehen. Unaufschiebbare gesetzlich zulässige Massnahmen bleiben möglich. Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Prüf-, Abnahme- und Mängelregeln ohne die vorstehende Abnahmefiktion oder vertragliche Beschränkung der Mängelrechte.
07Nutzungsrechte und Drittkomponenten
Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundschaft an den für sie erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Projektzweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, einfachen Nutzungsrechte. Weitergehende Rechte, ausschliessliche Rechte sowie die Übergabe von Quellcode und Entwicklungsunterlagen werden im Projektvertrag festgelegt.
Vorhandene Werkzeuge, allgemein verwendbare Komponenten und Methoden von CodezWerk bleiben bei CodezWerk. Die für die vereinbarte Nutzung des Ergebnisses erforderlichen Rechte werden eingeräumt. Für Software, Schriften und andere Bestandteile Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen; erforderliche laufende Lizenzkosten werden offengelegt.
Rechte an von der Kundschaft bereitgestellten Inhalten bleiben bei deren Rechteinhabern. Eine Veröffentlichung des Projekts als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung der Kundschaft.
08Hosting, Wartung und Support
Betrieb, Hosting, Backups, Wartung, Reaktionszeiten und Verfügbarkeitszusagen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Darin werden auch Zuständigkeiten für Sicherheitsupdates, Datensicherungen, Wiederherstellung und Datenexport geregelt.
Ohne entsprechende Vereinbarung besteht keine Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit oder einer Betreuung rund um die Uhr. Notwendige Arbeiten und erkennbare Störungen werden im Rahmen der vereinbarten Leistung kommuniziert.
09Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen vertraulich und verwenden sie nur für die Zusammenarbeit. Ausgenommen sind rechtmässig bereits bekannte, öffentlich zugängliche oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegende Informationen.
Falls CodezWerk Personendaten im Auftrag der Kundschaft bearbeitet, werden vor Beginn die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen und Zuständigkeiten festgelegt. Informationen zur Website und zur Kontaktaufnahme enthält die Datenschutzerklärung.
10Kundeninhalte und Ansprüche Dritter
Die Kundschaft verantwortet die von ihr gelieferten Inhalte, Daten und verbindlichen Vorgaben sowie die erforderlichen Nutzungsrechte. CodezWerk informiert über erkennbare Rechtsverletzungen und darf die betroffene Verwendung bis zur Klärung aussetzen. Von CodezWerk selbst erstellte Materialien und eigene Pflichtverletzungen werden dadurch nicht der Kundschaft zugerechnet.
Geschäftskunden stellen CodezWerk von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer von ihnen schuldhaft verursachten Rechtsverletzung durch gelieferte Inhalte oder verbindliche Vorgaben beruhen. Erfasst sind notwendige, angemessene Verteidigungskosten und rechtskräftig zugesprochene oder mit Zustimmung der Kundschaft vereinbarte Zahlungen. CodezWerk informiert unverzüglich, ermöglicht die Mitwirkung an der Verteidigung und begrenzt den Schaden. Ein eigenes Mitverschulden von CodezWerk wird entsprechend berücksichtigt. Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Regeln.
11Sorgfalt und Haftungsbegrenzung
CodezWerk erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt.
Haftungsbegrenzung nur gegenüber Geschäftskunden: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CodezWerk ausschliesslich für vorhersehbare, vertragstypische unmittelbare Schäden. Die gesamte Schadenersatzhaftung aus dem betroffenen Projekt ist auf dessen vereinbarte Nettovergütung begrenzt. Bei laufenden Leistungen gilt stattdessen je Vertragsjahr eine Obergrenze in Höhe der für zwölf Monate vereinbarten Nettovergütung des betroffenen laufenden Vertrags. Massgebend sind die vereinbarten Gebühren, auch wenn diese noch nicht vollständig bezahlt wurden. Projektentwicklung und laufender Betrieb werden dabei nach dem jeweils betroffenen Leistungsbereich beurteilt.
Gegenüber Geschäftskunden ist bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, entgangene Geschäftsmöglichkeiten sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Bei Datenverlust umfasst ein ersatzfähiger unmittelbarer Schaden die angemessenen Wiederherstellungskosten innerhalb der vorstehenden Grenzen. Eine Verletzung eigener vereinbarter Sicherungspflichten der Kundschaft wird nur nach ihrem ursächlichen Anteil berücksichtigt; von CodezWerk übernommene Backup-Pflichten bleiben bestehen.
Ausnahmen: Sämtliche vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Tod oder Verletzung von Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder soweit zwingendes Recht eine Haftungsbeschränkung untersagt. Dieselben Ausnahmen gelten für das Verhalten eingesetzter Hilfspersonen. Rechte Dritter werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Ansprüche auf vertragsgemässe Leistung, Nachbesserung sowie gesetzlich zustehende Minderung oder Rückerstattung werden durch die Schadenersatzobergrenzen nicht beschränkt. Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln ohne die vorstehenden vertraglichen Einschränkungen.
12Unvermeidbare externe Ereignisse
Verhindern unvorhersehbare und auch bei angemessener Sorgfalt unvermeidbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei vorübergehend die Leistung, werden betroffene Fristen angemessen verlängert. Die betroffene Partei informiert unverzüglich und ergreift zumutbare Massnahmen zur Begrenzung der Folgen. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben bestehen.
Ausfälle von Drittanbietern oder Cyberangriffe sind nicht automatisch solche Ereignisse. Vereinbarte Auswahl-, Sicherheits-, Backup- und Wiederherstellungspflichten bleiben massgebend; eine eigene Pflichtverletzung wird durch diese Regelung nicht entschuldigt.
13Laufzeit und Beendigung
Laufzeit und Kündigungsfristen wiederkehrender Leistungen werden ausdrücklich vereinbart. Eine automatische Vertragsverlängerung wird durch diese AGB allein nicht begründet. Für die Beendigung einzelner Projektaufträge gelten die getroffenen Vereinbarungen und das anwendbare Gesetz. Soweit Auftragsrecht anwendbar ist, bleibt insbesondere das zwingende jederzeitige Beendigungsrecht nach Art. 404 OR unberührt. Bei Werkverträgen richten sich Rücktritt und Vergütung nach den anwendbaren werkvertraglichen Regeln.
Bei vorzeitiger Beendigung werden erbrachte Leistungen, rechtmässig eingegangene unvermeidbare Drittkosten und allfällige weitere gesetzliche Ansprüche nachvollziehbar abgerechnet. Ersparte Aufwendungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben angerechnet. Vorauszahlungen werden verrechnet und ein Überschuss zurückerstattet. Eine pauschale Verwirkung aller Vorauszahlungen findet nicht statt.
Die Übergabe vorhandener Ergebnisse richtet sich nach Vertrag und Gesetz. Für Kundendaten und Zugänge wird eine geordnete Rückgabe beziehungsweise Löschung unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten vereinbart.
14Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende Schutzvorschriften, insbesondere zugunsten von Privatkunden, bleiben vorbehalten. Für Geschäftskunden werden die für Rorschacherberg, Schweiz, zuständigen Gerichte als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart, soweit die Vereinbarung formgültig und gesetzlich zulässig ist. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Die Parteien sollen Meinungsverschiedenheiten möglichst zunächst direkt klären. Dies ist keine Voraussetzung für gerichtliche Schritte und beschränkt weder Fristen noch vorsorglichen Rechtsschutz.
Eine neue Fassung dieser AGB gilt nicht automatisch für bestehende Verträge. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit dies rechtlich zulässig und zumutbar ist; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das anwendbare Gesetz.
Fragen zu diesen Bedingungen: info@codezwerk.ch.